Schneeräumung
Wo ein Wile dort auch ein Weg
Winterdienst
Die Winterdienstsaison beginnt mit dem 01.11. und dauert bis 15.04. des Folgejahres,
Unser Winterdienst umfasst die Wiener Bezirke: 12., 13., 23.
Im Zuge des Winterdienstes bieten wir:
Schneeräumung, Dachlawinenkontrolle und Tauwetterkontrolle als separate Winterdienst-leistungen an.
Schneeräumung
Der Standartwinterdienst beinhaltet die Übernahme der Haftung gegenüber Dritten für die Auftragsdauer, die Schneeräumung des Gehsteiges ihrer Liegenschaft, Splittstreuung bei gefrierendem Regen/Glatteisgefahr und auch die kostenlose Splittkehrung am Saisonende.
Der Streudienst wird gleichzeitig zur Schneeräumung erledigt, die Schneeräumung erfolgt je nach Situation und Ort maschinell oder manuell. Optional haben Sie die Möglichkeit, Schneeräumung für:
Gehsteigabfahrt, Garageneinfahrt, Hauszugang, Stiegen, Haltestellen, Mistplatz und Parkplätze bei uns in Auftrag zu geben.
Gerne gehen wir auch auf Individuelle Wünsche ein (Laufzeit, Anzahl der Kehrungen etc.), sofern sich diese mit den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen der Stadt- oder Gemeindeordnung vereinbaren lassen.
Unsere Preise für die Schneeräumung sind durch mehrere Faktoren beeinflusst und werden daher individuell kalkuliert, der Vorteil darin ist die höhere Fairness für den Kunden und flexiblere Preisgestaltung.
Wenn sie Interesse an einem unverbindlichen Angebot haben, kontaktieren sie uns direkt über das Kontaktformular, Mail, Fax oder Telefonisch.
Die Haftungsübernahme gegenüber Dritten bei der Schneeräumung gilt für Situationen bei Natürlichen Niederschlag Schneefall, Regen, Nebel etc.
Bei Unnatürlichem Niederschlag durch Wetterwarte nicht erkennbarer und unvorhersehbarer Niederschlag ( z.b. Schmelzwasser, Schneeverwehungen, Defekte Dachrinnen usw. ) kann keine Haftung übernommen werden, daher wurden folgende Winterdienst-Services entwickelt.
Dachlawinenkontrolle
Im Rahmen des Service, wird bei andauernden Schneefällen bzw. bei hoher Wahrscheinlichkeit von Dachlawinen kontrolliert ob eine Dachlawinengefahr besteht und der Auftraggeber gegebenfalls darüber Informiert bzw. Warnstangen aufgestellt. Info: Bei Beauftragung gibt der Auftraggeber die Erlaubnis des Anbohrens der Fassade zwecks Befestigung der Warnstangen.
Tauwetterkontrolle
Bei winterlichem Schönwetter bzw. an wärmeren Tagen kommt es zu Schmelzwasser und anschließender Gefahr der Vereisung, im Rahmen des Service wird kontrolliert ob diese Gefahr besteht und eine Streuung notwendig ist.
Kontakt
Wir erstellen Ihnen gerne binnen weniger Tage ein Anbot - natürlich kostenlos und unverbindlich.